Wir möchten auf diesem Wege noch einmal über die voraussichtlichen wesentlichen Veränderungen des Aufnahmeortsgesetzes durch die Stadt Bremen informieren:
Die Corona-Sonderzahlung hat ein Thema hervorgebracht, über das in zahlreichen Vereinen Unsicherheit besteht. Das Besserstellungsverbot entstammt dem Zuwendungsrecht, welches der Finanzierung von Elternvereinen zugrunde liegt. Es bedeutet grob gesagt: kein/e Mitarbeiter*in in einem Elternverein darf besser gestellt werden.
Und auch wir in der Beratungsstelle haben uns Gedanken gemacht, wie wir die Kitas in dieser Zeit auf die Ferne unterstützen können und haben uns in die digitale Welt vorgewagt. Wir sprechen in einem Video über unsere Gedanken zum Thema ...